Neue Bemessungsgrenzen - Gutverdiener müssen höhere Sozialabgaben zahlen

Von Dörte Rösler
10. September 2014

Wer viel verdient, muss 2015 mit höheren Abgaben in die Sozialkassen rechnen. Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Sozial- und Rentenversicherung bleibt Spitzenverdienern dann weniger netto übrig.

Die Obergrenzen werden landesweit angehoben

Derzeit liegen die Obergrenzen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei 4050 Euro vom Monat. Ab Januar soll die Grenze bundesweit auf 4125 Euro steigen. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten unterschiedliche Obergrenzen in Ost und West. Im Westen soll sie auf 6050 Euro klettern, im Osten wird sie künftig 5200 Euro betragen.

Wenn das Bundeskabinett im Oktober die neuen Obergrenzen beschließt, werden gut verdienende Ostbürger rund 22 Euro mehr Sozialabgaben pro Monat zahlen müssen. Im Westen steigen die Beiträge für Spitzenverdiener um 11 Euro monatlich. Veränderungen bei den Beiträgen für Krankenkasse und Rentenversicherung sind hier noch nicht einberechnet.

Ab Januar wird zumindest der Beitragssatz für die Krankenkasse von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent sinken. Ob auch die Rentenbeiträge gesenkt werden, ist ungewiss.