Neue Erstattungsgrenze für Medikamente
Patienten, die beim Arzt rezeptpflichtige Medikamente verschrieben bekommen, müssen häufig selber etwas dazu bezahlen. Wann dies der Fall ist regelt die sogenannte Zuzahlungsbefreiungsgrenze für Arzneimittel.
Gewöhnlich ist die Grenze etwa 30 Prozent unter dem Festbetrag angesetzt, so dass Patienten meist zwischen 5 und 10 Euro in der Apotheke zuzahlen. Wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) meldet, hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 1. April die Festbeträge für 84 Arzneimittelgruppen neu bestimmt.
Zusätzlich gibt es bei der AOK, der Techniker Krankenkasse und anderen gesetzlichen Kassen neue Rabattverträge. Personen, die Medikamente einnehmen müssen, können bei ihren Apothekern nachfragen, ob die Präparate zuzahlungsfrei sind.