Neue EU-Lebensmittelzusatzverordnung bei bestimmten Farbstoffen in Lebensmitteln
Wie eine neue EU-Lebensmittelzusatzverordnung, die ab dem 20.7.2010 gilt, vorschreibt, müssen jetzt Lebensmittel, die bestimmte Farbstoffe enthalten, zusätzlich einen Hinweis "kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" haben. Hierbei handelt es sich um die sechs Farben Tartrazin, Chinolingelb, Gelborange, Azorubin, Cochenillerot sowie Allurarot AC.
So sollen laut einer Studie der Universität Southampton das Verhalten und der Verzehr bei Kindern durch die genannten Farbstoffe beeinflusst werden. Aber Experten der Lebensmittelbranche sehen dies eigentlich ganz anders, denn im Normalfall sollte dies nur Farbstoffe gelten, wenn auch wissenschaftlich erwiesene Gründe dafür gibt und sich auch wirkliche Gesundheitsrisiken ergeben, was aber nicht vorliegt.
Im letzten Herbst 2009 hatte die EFSA diese Farbstoffe neu untersuchen lassen, aber das Ergebnis zeigte, dass die Substanzen dann unbedenklich sind, wenn sie auch nur in den gesetzlich festgelegten Tageshöchstmengen (ADI-Werte) verzehrt werden.