Neue Führerscheine gelten nur noch für 15 Jahre

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Januar 2013

Wer nach dem 19. Januar 2013 eine Fahrerlaubnis erhält, der muss nach 15 Jahren eine neue Fahrerlaubnis beantragen, wobei aber keine Prüfung oder medizinische Untersuchung erfolgt. Dies liegt an einer neuen EU-Richtlinie, denn dadurch soll sichergestellt werden, dass auch ein aktuelleres Passfoto auf dem Führerschein ist.

Doch was geschieht mit den alten Ausweisen, wie beispielsweise dem berühmten "grauen Lappen" oder dem "rosa Schein"? Diese behalten ihre volle Gültigkeit zumindest in Deutschland.

In manchen europäischen Ländern gibt es dafür jedoch schon seit einigen Jahren Ärger und mancher musste bereits ein Bußgeld bezahlen. Bis Ende 2032 jedoch sollen alle Führerscheine der neuen Norm entsprechen.

Im Zuge der Einführung der neuen Fahrerlaubnisse gibt es nun auch neue Klassen, so unter anderem eine Motorradklasse A2 und außerdem dürfen Pkw-Fahrer in der Klasse "B" auch schwerere Anhänger als 750 Kilogramm ziehen.