Neue Reform für Organspende - Nicht jeder darf Organe spenden
Die neue Reform für Organspenden ist beschlossene Sache. Allerdings darf nicht jeder Organe spenden. Die neue Regelung besagt, dass jeder Bundesbürger ab dem sechzehnten Lebensjahr schriftlich von den Krankenkassen aufgefordert wird, eine Organspendererklärung abzugeben.
Nur Personen, die unter einer schweren Erkrankung leiden, sind als Organspender ausgeschlossen. Dazu gehören Erkrankungen wie Tuberkulose, eine HIV-Infizierung oder Tollwut. Bei Krankheiten wie Hepatitis muss im Einzelfall entschieden werden, ob der Patient als Organspender in Frage kommt.
Wer sich zum Organspenden bereit erklärt, sollte sich einen Organspendeausweis zulegen.