Neue Regeln für Kindergeldanspruch: Ernsthafte Vorbereitung auf Abschluss reicht aus
Der Anspruch auf Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet.
Das Finanzgericht Saarland hat nun entschieden, dass auch das eigenständige Vorbereiten auf eine Abschlussprüfung im Rahmen eines Selbststudiums den Anspruch auf Kindergeld fortbestehen lässt.
Das Kind muss nicht zwangsläufig an einer öffentlichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, sondern hat das Recht sich auf eigene Faust auszubilden. Der Kindergeldanspruch bleibt aber nur dann gewahrt, wenn das Selbststudium dazu dient, einen anerkannten Berufsabschluss zu bestehen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Kindergeld-bei-Selbststudium-article7210801.html Abgerufen am 17. September 2012