Neuer Gesetzentwurf zu Zwangsmaßnahmen bei Patienten
Nach einem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung auf drängen der Länder sollen Zwangsbehandlungen von Menschen mit psychischen Erkrankungen wieder erlaubt werden. Die meisten Experten von CDU/CSU und FDP stimmten dem Entwurf grundsätzlich zu und betonten gleichzeitig, dass es an einigen Stellen noch Änderungsbedarf gebe.
Momentan ist sowohl Pflegekräften als auch Ärzten lediglich in Notfällen gestattet, dass sie gegen den Willen des Patienten behandeln. Dies liegt daran, dass der Bundesgerichtshof erst im Sommer entschieden hatte, dass die rechtlichen Grundlagen für ärztliche Zwangsmaßnahmen fehlen. Die zwangsweise Medikamentengabe in der Vergangenheit führte dazu, dass die Therapieplanung mit dem Patienten innerhalb weniger Tage fortgesetzt werden konnte.
Heutzutage müssen die Mediziner und Pflegekräfte anstatt der medikamentösen Therapie auf mechanische Sicherungsmaßnahmen setzen, wo die Patienten entweder fixiert oder isoliert werden.