Neues Gesetz soll Abzocke von Verbrauchern eindämmen

Von Alexander Kirschbaum
30. Januar 2013

Nach langem Stillstand in den Verhandlungen ist jetzt Bewegung in ein Gesetz gekommen, das Verbraucher vor Täuschungen im Internet und am Telefon schützen soll. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" ist ein entsprechender Gesetzesentwurf vom Bundesjustizministerium fertiggestellt worden.

Demnach müssen Gewinnspielverträge, die am Telefon abgeschlossen wurden, zukünftig noch einmal schriftlich bestätigt werden, bevor sie wirksam werden. Auch der Spielraum von dubiosen Inkassofirmen soll eingeschränkt werden. Diese müssen ihre Forderungen auf Anfrage genau aufschlüsseln und begründen.

Der zunehmenden Praxis von einigen Anwälten, Geld durch Urheberrechtsverletzungen im Internet einzunehmen, soll auch Einhalt geboten werden. Privaten Internetnutzern darf für eine erstmalige Urheberrechtsverletzung dann höchstens 155,30 Euro als Abmahngebühr in Rechnung gestellt werden.