Neues Gesetz zur Prostitution in der Schweiz: Sex mit Minderjährigen wird mit Gefängnis bestraft

Von Ingrid Neufeld
11. September 2013

Die Schweiz verbietet ab sofort sexuelle Handlungen mit minderjährigen Prostituierten. Im Gesetz wurde dazu festgelegt, dass Freier künftig mit einer Gefängnisstrafe von drei Jahren rechnen müssen, wenn sie gesetzwidrig mit Prostituierten verkehren, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Vorher galt ein Mindestalter von 16 Jahren.

Die jungen Mädchen, die sich prostituieren werden gesetzlich nicht bestraft. Doch nicht nur sexuelle Handlungen selbst stehen künftig unter Strafe, sondern auch die Förderung der Prostitution mit Mädchen unter 18 Jahren. Der Verstoß kann mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.