Neues Urteil: Glückspielanbieter müssen Menschen mit Geldschulden schützen

Von Thorsten Poppe
21. Juli 2011

Der Streit um das Glücksspielmonopol in Deutschland geht in eine neue Runde. Denn private Wettanbieter machen gegen die Alleinstellung des Staates in diesem Bereich mobil. Denn der Staat ist einziger Anbieter von solchen Spielen in Deutschland, um Spieler vor Überschuldung oder Spielsucht zu schützen. Bei privaten Anbietern geht man in Deutschland davon aus, dass sie solche Aspekte nicht ausreichend genug beachten würden, um ihren Profit zu steigern.

Doch gerade das ist jetzt der staatlichen Toto-Lotto Niedersachsen GmbH zum Verhängnis geworden. Denn der private Wettanbieter Tipico erzielte vor Gericht eine einstwillige Verfügung darüber, dass das Verkaufspersonal bei Spielern mit hohen Schulden oder geringem Einkommen keine übermäßigen Wetten annehmen darf. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe bis zu 250.000 Euro.

Tipico hatte in mittels verdeckter Tests in Lottoannahmestellen herausgefunden, dass das Verkaufspersonal Minderjährigen Rubbellose aushändigte oder Spieler Einsätze machen konnten, obwohl sie sich als spielsüchtig outeten.