Neues Urteil im Redtube-Skandal - Streaming ist keine Verletzung des Urheberrechts

Von Melanie Ruch
28. Januar 2014

Im Prozess um die zahlreichen Abmahnungen von Nutzern des Online-Streamingdienstes Redtube haben die Richter des Landgerichts Köln nun ihr ursprüngliches Urteil revidiert.

Nachdem zahlreiche Betroffene Beschwerde gegen die Herausgabe ihrer Namen und Anschriften eingereicht hatten, hat sich eine Zivilkammer des Gerichts nun doch auf die Seite der Redtube-Nutzer geschlagen und erklärt, dass es sich beim bloßen Streaming von Videos und Filmen nicht um eine Urheberrechtsverletzung oder gar eine Vervielfältigung im eigentlichen Sinne handelt.

Rechtslage noch immer nicht gänzlich geklärt

Im Antrag der "The Archive AG", die die Rechte an den Sexfilmchen auf Redtube besitzt, sei von Downloads die Rede gewesen, worauf sich auch das ursprüngliche Urteil und die Weitergabe der Nutzerdaten bezogen, so das Landgericht.

Zudem ist es unklar, wie das Ermittlungsprogramm der AG überhaupt in der Lage sein konnte die IP-Adressen der Redtube-Nutzer zu erfassen. Ganz aus dem Schneider sind die abgemahnten Redtube-Nutzer aber noch immer nicht, denn rechtskräftig ist das neue Urteil noch nicht. Die Archive AG hat noch immer die Möglichkeit das neue Urteil anzufechten.