Nicht nur Handwerkerrechnungen auch Kosten für Hausmeister und Co steuerlich absetzbar
Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit bei der Einkommenssteuererklärung auch Handwerkerrechnungen anzugeben. So sind 20 Prozent bis zu 1.200 Euro jährlich absetzbar, wobei aber die Rechnungen bargeldlos bezahlt werden müssen. Zudem müssen in der Rechnung Material-Kosten und Arbeitslohn getrennt aufgeführt werden.
Nun haben Mieter aber auch die Möglichkeit im Rahmen ihrer Nebenkosten-Abrechnung die anfallenden Kosten für Hausmeister, Gärtner und Reinigungskräfte bei der Steuer zu berücksichtigen. Doch dafür benötigen sie vom Vermieter dementsprechende Unterlagen, auf die der Mieter auch einen Anspruch hat.
Doch müssen hierbei zwei wichtige Dinge beachtet werden. So muss der Vermieter die anfallenden Rechnungen ebenfalls bargeldlos überwiesen haben und in den Abrechnungen müssen die Materialkosten von den Lohnkosten separat aufgeführt werden. So könnte der Mieter im Fazit, wenn er jährlich 400 Euro für einen Hausmeister bezahlen muss, davon 20 Prozent von der Steuer absetzen.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Steuern-sparen-mit-Betriebskosten-article10187206.html Abgerufen am 1. März 2013