Nicht verwendete Bausparverträge lassen sich auf Angehörige übertragen
Wie der Bundesverband der Banken berichtet, kann man, wenn man einen Bausparvertrag nicht selber nutzen will, diesen auch übertragen. Doch dies ist in den meisten Fällen nur auf Angehörige möglich, wobei dies noch im Ermessen der jeweiligen Bausparkasse liegt, doch im Regelfall gibt es dabei keine Schwierigkeiten.
Als Angehörige gelten einmal der Ehepartner, der Verlobte sowie auch die Geschwister oder auch die Kinder.
Doch müssen diejenigen, die den Bausparvertrag übernehmen, auch dazu in der Lage sein, die nötigen Kredite zurückzuzahlen. Eine Übertragung an andere ist nur in Ausnahmefällen möglich. Im letzten Jahr haben wieder mehr Verbraucher von den Bausparverträgen Gebrauch gemacht, so ergab sich Ende 2010 eine Gesamtsumme der Einlagen bei den Bausparkassen von 131 Milliarden Euro, wie auch die Deutsche Bundesbank bestätigt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Bausparvertraege-sind-uebertragbar-article3467731.html Abgerufen am 3. Juni 2011