Niederlande: Geldstrafe erst bei Einfuhr von mindestens 50 Artikeln gefälschter Ware
Wer bislang gefälschte Ware, beispielsweise eine Handtasche, aus dem Ausland in die Niederlande einführen wollte, musste am Flughafen Schiphol eine Geldstrafe von 175 Euro zahlen, wenn es sich um mindestens 50 Artikel handelte. Für die Behörden bedeutete dies einen großen Aufwand, sodass nun beschlossen wurde, die Strafe erst ab 50 Produkten zu verteilen.
Bringt ein Fluggast nun eine gefälschte Tasche oder Kleidung von Gucci, Prada und Co. aus dem Urlaub mit, wird diese lediglich beschlagnahmt. Die Hersteller von Designerware kritisieren diesen neuen Beschluss sehr stark, da es sich bei dem Einführen von gefälschten Produkten immer noch um ein Verbrechen handelt, das entsprechend bestraft werden sollte.