Noch keine Einheitlichkeit in Sachen Rauchverbot
Jedes Bundesland regelt das Rauchverbot in gastronomischen Einrichtungen immer noch autonom von den anderen Bundesländern. Dies führt zu ständiger Verwirrung. Häufig trifft man auch auf Ausnahmen, die ebenfalls nicht genormt sind. Besonders drastisch ist der Unterschied in der Höhe des Bußgelds, das fürs Rauchen in einer Bar verhängt wird.
In Baden-Württemberg bezahlen Ersttäter 40 Euro, für weitere Vergehen bis zu 150 Euro. In Sachsen ist das deutlich teurer. Für das unerlaubte Rauchen möchte man 5.000 Euro sehen. Doch trotz Unklarheiten ist das Rauchverbot sinnvoll und wenn man sich im Lokal informiert, sollte man auf keine Probleme treffen.