Notlüge im Bewerbungsgespräch bei Diabetes-Erkrankung erlaubt

Beeinflusst Diabetes die Tätigkeit möglicherweise, muss die Erkrankung angegeben werden

Von Laura Busch
5. März 2010

Obwohl Diabetiker, die ihre Krankheit und ihre körperlichen Reaktionen gut kennen, im Grunde jeden Beruf ohne Probleme ausüben können, sind manche Arbeitgeber skeptisch. Sie stellen Zuckerkranke weniger gerne ein, weil sie jedes Risiko in ihrem Betrieb ausschließen möchten.

Michael Puchert, Experte für Arbeitsrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund, weiß, dass Betroffene nicht verpflichtet sind, bei einem Bewerbungsgespräch über ihre Krankheit zu sprechen. Fragen an einen Bewerber dürfen sich nämlich ausschließlich nur auf die Arbeit beschränken. Dringt ein Personaler also zu weit in das Privatleben ein, ist auch eine Notlüge erlaubt.

In einigen Fällen sollte die Erkrankung angegeben werden

"Sie können in bestimmten Fällen wahrheitswidrig antworten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen", so Pucher. Man sollte jedoch immer die Verhältnismäßigkeit individuell abwägen. Eine Sekretärin mit Diabetes muss ihre Krankheit nicht mitteilen, weil es in hohem Maße unwahrscheinlich ist, dass diese ihre Arbeit in irgendeiner Weise beeinflusst. "Wer sich aber mit einem diabetischen Fußsyndrom auf eine Stelle als Kellnerin bewirbt, muss das angeben", so Puchert.