Nützliche Informationen rund um das Thema "rechtliche Betreuung"
Sobald ein erwachsener Mensch aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr dazu in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln, hat er Anspruch auf eine rechtliche Betreuung. Diese ist beim Amtsgericht zu beantragen - entweder selbst oder auch von der Familie oder Bekannten. Wer sichergehen möchte, dass ein Familienmitglied diese Betreuung und die Vertretung seiner Interessen übernimmt, sollte dies noch tun, solange er geschäftsfähig ist; dazu gibt es eine spezielle Vorsorgevollmacht.
Damit die Bevollmächtigung bei Bedarf sofort in Kraft treten kann wird empfohlen, das Schriftstück beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen, zu welchem das Amtsgericht Zugriff hat. Es ist darauf zu achten, die Vollmacht so ausführlich wie möglich zu verfassen; fehlt ein Bereich, wie zum Beispiel das persönliche Vermögen, wird das Gericht automatisch einen Betreuer dafür losschicken. Es gibt jedoch auch eine so genannte Betreuungsverfügung, in der der oder die Betroffene seine bzw. ihre Wünsche äußern kann, wenn ein Betreuer benötigt wird.
Die Betreuung kann auch berufsmäßig übernommen werden, dann ist die Rede von einem Berufsbetreuer. Das Gericht prüft dabei bestimmte Voraussetzung, wie zum Beispiel die Führung von mehr als zehn Betreuungen und mehr als 20 Stunden Betreuungsaufwand wöchentlich.