Nur Ärzte dürfen entscheiden, ob Physiotherapie nötig ist oder nicht
Physiotherapie-Elemente wie etwa Massagen, Rückenschule oder auch Krankengymnastik können bei entsprechendem Leiden durch den Arzt verschrieben und vom Patienten in Anspruch genommen werden. Aus Geldmangel haben jedoch viele Krankenkassen ihre Patienten jetzt aufgefordert, ärztliche Atteste erst von Mitarbeitern der jeweiligen Krankenkassen entsprechend genehmigen zu lassen. Andernfalls werden die Kosten nicht übernommen.
Das Landessozialgericht Brandenburg hat jedoch jetzt entschieden, dass dieses Vorgehen unzulässig ist, denn der Patient hat es nicht hinzunehmen, wenn sich der Beginn einer Physiotherapie durch das Vorgehen der Krankenkassen verzögert. Wenn es tatsächlich um Heilmittel und nicht um Vorschläge des Arztes - dazu zählen etwa Kuren - handelt, dann hat nur der Mediziner die Entscheidung zu tragen, was der Patient braucht.
Wenn die Kasse eine auf diesem Weg bewilligtes Heilmittel nicht übernehmen will, sollte Einspruch eingelegt werden.