Nur Master durch BAföG gefördert - Gericht in Münster weist Klage von Studentin ab

BAföG: Der Master muss 1 zu 1 zum Bachelor passen

Von Jutta Baur
14. Februar 2011

Als vor zehn Jahren das Bachelor- und Masterstudium eingeführt wurde, war eines der Ziele, Studiengänge zu vereinfachen. Man erhoffte sich einen leichteren Wechsel zwischen Hochschulen, um das Studium näher an die Praxis heranzuführen. Doch auch heute zeigen sich immer wieder Lücken im System.

Besonders das BAföG ist hierfür ständiges Beispiel. Das Verwaltungsgericht Münster hatte jüngst einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Studentin auf Fortführung der Förderung klagte.

Verwirrung durch undurchsichtige Studienordnungen

Sie hatte ein viersemestriges Bachelor-Studium "Politik und Recht" absolviert und wollte ein Staatsexamen für Jura anschließen. Das BAföG dazu wurde ihr verweigert mit dem Hinweis, dass es sich beim Jurastudiengang um ein neues Studienfach handeln würde. BAföG würde nur für eine Weiterführung des ursprünglichen Studiums gezahlt. Im Fall der Studentin wäre das ein anschließender Masterstudiengang.

Die Studentin wies darauf hin, dass dem in Deutschland besondere Gang "Politik und Recht" entweder ein Master oder das Staatsexamen folgen könnte. So wurde es auch von der Universität Münster angeboten. Damit könne nicht von einem völlig neuen Studium gesprochen werden.

Das Gericht in Münster wies zwar die Klage ab, sieht aber, dass ein grundsätzlicher Klärungsbedarf besteht. Der Vorsitzende Richter Michael Labrenz betonte, dass bei der aktuellen Gesetzeslage nur ein Master als Folgestudium mit BAföG bezuschusst werden kann. Er ließ dennoch die Möglichkeit einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu.

"Wir haben es hier mit einem komplizierten Fall zu tun", erklärte Labrenz. Die Vielzahl der unterschiedlichen Studiengänge und die Möglichkeiten der Förderung betreffe auch andere Studenten.