Nur unschuldige Gewaltopfer haben Anspruch auf Entschädigung durch den Staat

Von Marion Selzer
3. Mai 2012

Wird in Deutschland jemand Opfer eines Gewaltdelikts, kann er nicht nur vom Täter Schmerzensgeld verlangen, sondern gemäß dem Opferentschädigungsgesetz auch vom Staat Geld bekommen. Das gilt allerdings nur, wenn das Opfer völlig unschuldig an der Tat gewesen ist. Hat es selbst durch Provokationen oder Sticheleien die Gewalttat angezettelt, geht der Anspruch auf Staatshilfe verloren.

So hat das Sozialgericht in Karlsruhe entschieden. Schließlich könne es nicht zulasten der Allgemeinheit gehen, wenn sich jemand leichtfertig verhält. Im konkreten Fall ging es um zwei Bekannte, die sich zufällig in einer Diskothek trafen. Der Kläger wurde provokativ, es kam zu gegenseitigen Beleidigungen und Androhungen von Gewalt. Trotz der Bemühungen von Türstehern den Streit zu schlichten, kam es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung bei dem der Kläger mit einer Glasscherbe stark verletzt wurde.

Der Geschädigte erhielt einen Anspruch auf Schmerzensgeld, allerdings keine Unterstützung durch den Staat, da er aber selbst den Streit mitprovoziert hatte und der Schlägerei nicht aus dem Weg gegangen ist.