Nutzungsrechte für Fotos im Internet
In Deutschland bleibt das Urheberrecht für Fotos beim Fotografen. Das bleibt auch so, wenn er seine Fotos ins Internet stellt oder verkauft. So kann er etwa verhindern, dass Fotos entstellt werden, wenn sein Name unter dem Bild steht.
Jeder Fotograf sollte seine Bilder mit einem Copyright-Hinweis versehen. Außerdem sei es laut der Zeitschrift "c't Digitale Fotografie" ratsam stets die Originaldatei oder das Negativ zu behalten, um beweisen zu können, dass man Fotograf des Bildes ist.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Urheberrecht-fuer-den-Fotografen-article5833616.html Abgerufen am 27. März 2012