Oberlandesgericht verbietet Werbung mit dem Begriff "Vitalstoff"
Das Oberlandesgericht in Hamm hat per Beschluss vom 10. Juni entschieden, dass Firmen nicht mehr mit dem Begriff "Vitalstoffe" werben dürfen.
Grund dafür war ein Streitfall, in dem eine Essener Firma ihr Produkt als das vitalstoffreichstes der Welt angepriesen hatte. Angeblich stecken darin über 7.000 Vitalstoffe. Für den Verbraucher seien solche Angaben schlicht weg verwirrend und sind damit zu unterlassen. Vitalstoffe sind aus der Sicht des Verbrauchschutz ein zu weitreichender Begriff, der eine Vielzahl an Substanzen und damit auch Wirkungen abdeckt.
Die Essener Spiruletten dürfen somit nicht mehr als vitalstoffreichstes Lebensmittel beworben werden. Darin stimmte das Oberlandesgericht dem Landgericht Essen zu.