Off-Label-Use: Wenn Medikamente gegen die falsche Krankheit helfen

Sobald ein offizielles Medikament auf dem Markt ist, übernehmen die Krankenkassen nur dieses

Von Laura Busch
25. Januar 2010

Wenn Mediziner ihren Patienten bestimmte Medikamente verschreiben, die eigentlich gegen eine ganz andere Krankheit helfen sollen, bezeichnet man dies als Off-Label-Use. Was auf den ersten Blick wie eine Grenzüberschreitung der Ärzte anmutet, ist in vielen Fällen der letzte Rettungsanker für Betroffene.

Ein Beispiel dafür ist die Makuladegeneration, eine Augenkrankheit, die von Medizinern einige Zeit lang erfolgreich mit einem Darmkrebs-Medikament behandelt wurde.

Auf die Infos in der Packungsbeilage kommt es an

Nicht für eine Krankheit zugelassen sind Medikamente dann, wenn in der Packungsbeilage nichts über eben jenes Leiden verzeichnet ist. Wie so oft gilt hier: Wer heilt, hat Recht. Das geht häufig so lange gut, wie kein Konkurrenzprodukt auf dem Markt ist, das tatsächlich gegen ein spezielles Leiden helfen soll. Dann übernehmen Krankenkassen nach geltendem Recht nur noch das offizielle Medikament, auch wenn dieses eventuell weniger gut anschlägt.

Off-Label-Use hat häufig einen ganz simplen Grund: Medikamentenhersteller geben ihre Produkte nur dann für eine bestimmte Krankheit frei, wenn alle möglichen Nebenwirkungen ausführlich getestet wurden. Das kostet Zeit und Geld. Dass damit nicht alle Möglichkeiten eines Wirkstoffes ausgeschöpft werden, wird billigend in Kauf genommen.