Ohne garantierte Nachsorge keine Entlassung von psychiatrischen Patienten

Von Max Staender
11. September 2012

Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche hat kürzlich daraufhin gewiesen, dass man die Patienten in der Psychiatrie individuell behandeln muss und eine frühzeitige Entlassung nur dann genehmigt werden dürfe, wenn die Verantwortlichen auch eine entsprechende Nachsorge der Patienten garantieren könnten.

Aufgrund neuer Vergütungsvorschläge für psychiatrische Krankenhäuser, welche derzeit sowohl von den Krankenhäusern als auch den Krankenkassen geprüft werden, sah sich das Diakonische Werk zu dieser Warnung veranlasst.

Sofern nämlich nach Fallpauschalen vergütet werde, führt dies zwangsläufig zu einem Anstieg der Fallzahlen und einer wesentlich kürzeren Behandlungszeit der Patienten. Aus diesem Grund müsse man das neue Entgeltsystem kritisch hinterfragen und die Behandlung in dem Krankenhaus mit der ambulanten Versorgung zu Hause verbinden.