Oldtimer müssen verkehrssicher sein, wenn der TÜV dies bescheinigt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. März 2013

Wer einen originalgetreuen Oldtimer kauft, der auch vom TÜV zugelassen wird, der kann davon ausgehen, dass dann der Wagen auch verkehrssicher ist, wie jetzt der Bundesgerichtshof entschied.

Bei einem Fall hatte jemand bei einem Händler einen originalgetreuen alten Mercedes 280 SE aus den 70er Jahren für 18.000 Euro gekauft. Dabei erhielt der Käufer auch eine vom TÜV ausgestellte "positive Begutachtung im Original", also eine Zulassung als Oldtimer. Doch nach zwei Jahren stellte der Käufer fest, dass der Wagen eine einzige Rostlaube war, wobei man die massiven Rostschäden mit einer dicken Unterbodenschutzschicht versehen hatte. Normalerweise hätte seinerzeit der Wagen wegen dieser gravierenden Mängel keine Zulassungserlaubnis durch den TÜV bekommen dürfen.

So waren die Angaben im Kaufvertrag nicht richtig und der Händler trägt dafür auch die Verantwortung. Der Käufer hat den Händler nun auf 34.000 Euro Schadensersatz verklagt um dann den Oldtimer in den Zustand zu versetzen, wie er im Kaufvertrag beschrieben war. Darüber müssen jetzt die Gerichte der Vorinstanz entscheiden.