Online Waren bestellen: Was man im Falle einer Retoure wissen muss
Die Tatsache, dass man Elektroartikel, Kleidung und andere Gegenstände nicht wie im Laden direkt vor sich sieht, wenn man sie online bestellt, macht der Versandhandel mit relativ großzügigen Rückgabemöglichkeiten wieder wett. In der Regel kann man viele Waren einfach wieder zurückschicken. Eine 2-Wochen-Frist ist gesetzlich garantiert. Oftmals geht das sogar umsonst.
Doch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnt zur Vorsicht. Wer die Gegenstände nicht pfleglich behandelt, muss mitunter einem Wertersatz an die Firma zahlen. Deswegen sollte man alles, was man zurückschickt gut verpacken. Firmen speisen die Retouren meist wieder in das ganz normale System ein. Wer in einen Laden geht und Schuhe anprobiert, der rechnet ja auch damit, dass diese Schuhe schon vorher anprobiert wurden. Doch ab und an müssen Retouren eben auch ausgemustert werden und die so entstandenen Kosten übernehmen die Onlinemarktplätze nicht vom Verbraucher.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Ware-sorgsam-ausprobieren-article6711641.html Abgerufen am 16. Juli 2012