Patient ist für die Einhaltung von Vorsorgeterminen selbst verantwortlich

Arzt rät zwar zu Terminen, für Einhaltung ist Patient jedoch selbst verantwortlich

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. Juli 2010

Wie jetzt auch das Oberlandesgericht in Koblenz (OLG) entschieden hat, muss ein Patient sich selber um die Einhaltung von Terminen für eine Vorsorgeuntersuchung kümmern und darf sich nicht auf den Arzt dabei verlassen, der auch nicht für die Erinnerung zuständig ist. Dies würde zu einem zu großen Aufwand für den Arzt führen, auch wenn ein bestimmter Verdacht einer Erkrankung besteht.

Ansprechen auf Termin kann für Patient sogar peinlich sein

Bei einem Fall wollte eine Patientin von ihrer Frauenärztin 150.000 Euro Schmerzensgeld, weil diese die Patientin nicht für die nächsten nötigen Vorsorgeuntersuchungen, nachdem ein Krebsverdacht festgestellt wurde, benachrichtigt hat. In der ersten Instanz wurde auch ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro festgelegt, doch die Ärztin legte gegen das Urteil Berufung ein und mit Recht, wie das OLG entschied.

So ist es vollkommen ausreichend, wenn ein Arzt dem Patienten sagt, dass er nach einer gewissen Zeit einen neuen Termin zur Vorsorge vereinbaren soll, aber der Patient entscheidet selbstständig wann oder ob er überhaupt diesen Termin wahrnehmen will. Weiterhin kann er auch die nächste Untersuchung bei einem anderen Arzt machen lassen, so dass eine Nachfrage des ehemaligen Arztes für den betroffenen Patienten dann sogar peinlich wäre.