Patient muss bei verpatztem Termin nicht zahlen

Von Marion Selzer
6. Januar 2012

Wenn ein Patient zum vereinbarten Termin nicht erscheint, darf der Arzt dies nicht ohne driftigen Grund in Zahlung stellen. So ist jedenfalls die Ansicht des Amtsgericht Diepholz. Nur wenn man vorab vereinbart hätte, dass bei Nichterscheinen Kosten anfallen, könne der Arzt eine Kostenerstattung verlangen.

Das Gericht hatte über den Fall eines Arztes zu entscheiden, der auf Zahlung klagte, weil ein Patient nicht zum Termin erschien. Die Klage wurde mit dem obigen Argument abgewiesen.