Patient muss über Therapie-Alternativen aufgeklärt werden
Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins ist ein Arzt dazu verpflichtet, dem Patienten eine umfassende Darlegung der verschiedenen Therapiemöglichkeiten bei einer Krankheit zu liefern. Anschließend soll der Patient dann selber entscheiden, welche Behandlung für ihn in Frage kommt.
Anlass dazu ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München, das sich mit dem Fall eines Patienten befasst hat, dessen Prostata und Samenblasen operativ entfernt wurden. Der Mann leidet seitdem unter Harninkontinenz und hat daher auf Schadenersatz geklagt, da er sich vom behandelnden Arzt nicht ausreichend über die Nebenwirkungen aufgeklärt fühlte. Der Patient bekam Recht und erhielt 50.000 Euro Schadensersatz.