Patienten haben Einsichtsrecht auf ihre Patientenakte - Bis auf wenige Ausnahmen
Normalerweise ist es kein Problem eine Einsicht in die eigene Patientenakte zu bekommen. Jeder kann diese beim behandelnden Arzt anfordern.
In der Regel erhält der Patient Kopien von einzelnen Auszügen der Akte, für die er pro Blatt zwischen 10 und 50 Cent zahlt. Das Original bleibt bei dem Arzt der die Akte erstellt hat. Hierzu zählen Operationsberichte, Röntgenaufnahmen, Laborergebnisse und Aufzeichnungen vom Verlauf der Behandlung.
Nicht einsehbar sind subjektive Eindrücke und Wertungen des Arztes. Auch bei psychiatrischen und psychotherapeutischen Unterlagen kann die Einsicht verhindert werden, wenn der behandelnde Arzt Bedenken hat. Eine Verweigerung der Akteneinsicht muss auf jeden Fall begründet werden.