Patienten können ihre Krankenakten nur in Kopie verlangen
Ärzte sind gegenüber einem Patienten nicht verpflichtet ihm dessen Krankenakte im Original auszuhändigen. Dies hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschieden.
Patienten können ihre Akte aber beim Arzt vor Ort einsehen oder eine Kopie verlangen. Die Kopierkosten müssen sie dann allerdings selbst tragen.