Pech gehabt: Auto mit ungültiger Umweltplakette darf nicht zurückgegeben werden
Wer ein Fahrzeug kauft, das mit einer ungültigen Umweltplakette gekennzeichnet ist, hat Pech gehabt und hätte sich vorher besser informieren müssen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: BGH VIII ZR 186/12).
Der Käufer eines gebrauchten Wohnmobils mit gelber Umweltplakette erfuhr bei der Ummeldung, dass sein Auto nicht berechtigt sei, die Plakette zu tragen. Eine technische Nachrüstung war nicht möglich. Der Käufer verlangte daher den Kaufpreis in Höhe von 7500 Euro zurück.
Dies wollte der Vorbesitzer jedoch nicht akzeptieren. Er argumentierte dem Käufer mitgeteilt zu haben, dass das Wohnmobil seiner Meinung nach weiterhin die gelbe Plakette erhalten würde. Ihm sei nicht bekannt gewesen, weshalb die Einstufung nicht mehr möglich sein solle. Eine Garantie habe er eigenen Worten zufolge jedoch nicht abgegeben.
Der BGH wies die Klage des Käufers ab. Ihm sei der Fortbestand der Umweltplakette nicht zugesichert worden, urteilten die Richter, daher trage er das Risiko im Falle der Aberkennung.