Pedelecs und Elektro-Fahrräder - Worauf man achten muss

Von Ingo Krüger
23. März 2012

Elektro-Fahrräder erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch E-Fahrrad ist nicht gleich E-Fahrrad. Für manche Modelle sind sogar Führerschein und Versicherungskennzeichen erforderlich. Zu unterscheiden sind Pedelecs und Elektroräder, sogenannte E-Bikes.

Pedelecs (Pedal Electric Cycle) verfügen über einen speziellen Elektromotor, der den Fahrer mehr oder weniger beim Treten der Pedale unterstützt. Das Pedelec ist in Deutschland dann führerscheinfrei, wenn die durch den Motor unterstützte Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h beträgt. Bei einigen Pedelecs gibt es eine sogenannte Anfahrhilfe, die durch Drücken eines Hebels bis maximal 6 km/h Schub gibt. Für Pedelecs mit Anfahr- und Schiebehilfe wird eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt, falls der Fahrer nach dem 31. März 1965 geboren ist und keine Fahrerlaubnis für ein Auto besitzt.

Elektroräder (E-Bikes) sind Fahrräder, die vollständig oder tretunterstützend von einem Elektromotor angetrieben werden. In Deutschland sind sie mit unbeschränkter Tretunterstützung versicherungspflichtig. Erforderlich ist ein Mofa-Führerschein. Ein Helm wird nicht benötigt. Fahrräder mit unabhängigem Antrieb, dazu zählen auch Elektromotoren, gelten in Deutschland als Kleinkrafträder. Erreichen sie jedoch mit einem auf 500 Watt Leistung begrenzten Motor eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, gelten sie als Leichtmofa. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind erforderlich, ein Helm jedoch nicht.

500-Watt-Pedelecs und E-Bikes müssen innerhalb von Ortschaften die Straße benutzen. Außerhalb von Ortschaften dürfen sie auf Radwegen fahren, sind dazu aber nicht verpflichtet. Wer an seinem Pedelec einen Kindertransporter oder -sitz oder einen Lastenhänger nutzen möchte, darf dies nur, wenn sein Zweirad baubedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann.