Personalberater müssen verschwiegen sein - sonst drohen Strafen

Von Dörte Rösler
15. Mai 2014

Personalberater haben Einblick in zahlreiche brisante Details - intime persönliche Daten von Bewerbern ebenso wie betriebliche Interna. Das verpflichtet sie zu besonders verantwortungsvollem Umgang mit diesen Informationen.

Wer aus dem Nähkästchen plaudert, muss unter Umständen Schadenersatz zahlen.

Wie weit die Gebote von Treue und Verschwiegenheit gehen, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Im verhandelten Fall hatte ein Personalberater einer Bewerberin ausgeplaudert, dass sie wegen ihres Geschlechtes abgelehnt worden war.

Geldstrafe aufgrund der Verletzung der Schweigepflicht

Das Unternehmen aus der Maschinenbaubranche wollte generell keine Frau für die ausgeschriebene Position. Der Berater riet der Abgewiesenen deshalb sogar zur Klage, die sie auch erfolgreich führte. Ein Arbeitsgericht sprach ihr wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz 8.500 Euro Entschädigung zu. Diese Summe wollte das Unternehmen sich anschließend vom Personalberater zurückholen. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht urteilte. Der Mann habe seine vertragliche Schweige- und Treuepflicht verletzt.

Auch wenn die Firma durch ihre unrechtmäßige Handlungsweise eine Mitschuld am Schaden trägt, muss der Personalberater 4.000 Euro von den Folgekosten übernehmen.