Pflege in der Familie - Arbeitnehmer sollten Rat bei Experten suchen
Was Arbeitnehmern zusteht, wenn sie Familienangehörige pflegen, wissen nur wenige. Dabei gibt es seit 2008 das entsprechende "Pflegezeitgesetz". Die Inhalte und Regelungen sind komplex; Betroffene sollten beispielsweise ihre Krankenkasse um Rat fragen, so Walter Puchner von der AOK Bayern.
Arbeitnehmer können sich zehn Tage lang freinehmen, wenn der Pflegefall akut ist. Bei "nahen Angehörigen" - die im Gesetz detaillierter beschrieben werden - die selber die Pflegeaufgabe übernehmen, kann die Freistellung bis zu einem halben Jahr lang andauern. Währenddessen ist der Arbeitgeber allerdings nicht dazu verpflichtet, den Lohn weiter zu bezahlen.
In bestimmten Fällen können jedoch die Sozialversicherungsbeiträge von der Pflegeversicherung übernommen werden. "Jeder Fall ist anders, und wir entscheiden immer im Einzelfall", so Puchner. Neben den Krankenkassen können sich Interessierte und Betroffene auch bei den Verbraucherzentralen über das neue Gesetz informieren.