Pflegeversicherung muß Sprechanlage bezuschussen
Bei bettlägerigen Patienten muss sich die Pflegeversicherung an den Kosten einer Gegensprechanlage beteiligen. Das berichtet die Apothekenzeitschrift Senioren Ratgeber unter Berufung auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes (AZ: B3P3/00).
Begründung: Die Sprechanlage verbessert die Wohnqualität und fördert die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen.