Pharmakonzerne haften nicht für Nebenwirkungen
Laut Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe müssen Pharmakonzerne nicht für auftretende Nebenwirkungen haften, sofern auf dem Beipackzettel darauf hingewiesen wird.
Eine Frau hatte Klage eingereicht, da bei ihr vermehrt Haarausfall sowie Bluthochdruck auftrat. Zudem habe sie bleibende Schäden an Niere und Bauchspeicheldrüse erlitten. Sofern jedoch auf dem Beipackzettel vor den Risiken hingewiesen wird, könne man den Herstellern keinen Vorwurf machen, so die Entscheidung der Richter. Die Klägerin hat nun die Chance, Einspruch gegen das Urteil einzulegen.