Polizei braucht jetzt die Erlaubnis eines Richters für die Blutabnahme bei Verdächtigen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. Juli 2010

Laut den Richtlinien des Bundesverfassungsgerichts, darf die Polizei bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum von Autofahrern nur mit Zustimmung eines Richters den Verdächtigen Blut für einen Test abnehmen. Wenn es jedoch eilt, reicht auch eine mündliche Zusage des Richters beziehungsweise kann auf die Zustimmung komplett verzichtet werden.

Eine Frau, der die Polizei Blut abgenommen hatte ohne einen Richter zu konsultieren, weil der dringende Verdacht auf Trunkenheit am Steuer bestand, hatte Klage eingereicht, den Prozess jedoch verloren, weil beschlossen wurde, dass die Polizei nicht auf die schriftliche Genehmigung hätte warten können.