Privat-Unis dürfen auch dann Studiengebühren erheben, wenn Student vorschnell fertig wird

Von Marion Selzer
20. Juli 2012

Sehr ungewöhnlich die Entscheidung des Amtsgericht Arnsberg. Die Richter entschieden, dass der 22-jährige Marcel Pohl, der sein Studium an der Privat-Uni Dortmund für Ökonomie und Management seinen Abschluss vorzeitig erreicht hat, weiter Studiengebühren zahlen muss. Schließlich regele hier anders als bei öffentlichen Hochschulen ein abgeschlossener Vertrag die Länge der Mindeststudienzeit. Auch wer vorzeitig seinen Abschluss erzielt, darf die Uni nicht um ihre Gelder bringen.

Schlecht für den Studenten in Rekordzeit, er muss nun die im fünfstelligen Bereich liegenden Studiengebühren dennoch zahlen. Pohl will aber Berufung einlegen.