Private Internetnutzung am Arbeitsplatz kann den Job kosten

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz verletzt Arbeitsvertrag - Kündigung ist möglich

Von Frank Hertel
16. Februar 2011

Michael Henn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er sagt: Wenn ein Arbeitgeber früher einen Kündigungsgrund suchte, überprüfte er die Spesenabrechnungen, heute checkt er das Internetverhalten seiner Arbeitnehmer. Tjark Menssen vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bestätigt diese Aussage.

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist verboten

Es sei grundsätzlich verboten, das Internet am Arbeitsplatz privat zu nutzen. Das sei zwar fast überall der Fall, aber im Ernstfall kann man deswegen gekündigt werden. Normalerweise muss man zuerst abgemahnt werden, aber bei schweren Verstößen kann auch die fristlose Kündigung erfolgen. Ein schwerer Verstoß ist etwa das Herunterladen pornographischer Inhalte.

Michael Henn weist darauf hin, dass man auch nicht während der Arbeitszeit das Büro verlässt, um privat einzukaufen. Beim privaten Internetsurfen am Arbeitsplatz wäre aber vielen Arbeitnehmern gar nicht klar, dass sie damit den Arbeitsvertrag verletzen.

Ein Arbeitnehmer sei verpflichtet, während der Arbeitszeit zu arbeiten. Und das tut er nicht, wenn er seine privaten Mails checkt oder chattet. Manche Firmen dulden so ein Verhalten.

Ein Arbeitnehmer, der sich nicht sicher ist, könne den Betriebsrat oder den Chef selbst fragen, sagte Henn. Am sichersten sei es jedoch, das private Surfen auf den Feierabend zu verschieben.