Private Internetnutzung im Beruf kann Kündigung zur Folge haben
In vielen deutschen Büros wird das Internet neben der eigentlichen Arbeit für private Dinge genutzt. Allerdings riskieren die Angestellten ihren Job, wenn sie trotz eine Verbots das Internet privat nutzen. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund ist nämlich die private Internetnutzung im Büro generell verboten, falls dies vom Vorgesetzten nicht geduldet oder ausdrücklich erlaubt wird.
Sollte die private Nutzung allerdings strikt verboten sein, droht dem Angestellten bei einem Verstoß zuerst die Abmahnung und beim wiederholten Surfen im Netz sogar die Kündigung. Je nachdem inwiefern die Arbeit beeinträchtigt wurde, muss das Gericht beim anschließenden Verfahren klären, ob diese Kündigung tatsächlich Bestand hat.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Ab-wann-wird-es-kritisch-article9669816.html Abgerufen am 5. Dezember 2012