Prost! Deutsche Bahn gegen Alkoholverbot in ihren Zügen
In immer mehr Bussen und Bahnen in Deutschland ist das Trinken von Alkohol verboten, so etwa in München und Hamburg. Auch in den Zügen der Eisenbahngesellschaft "metronom", die in Norddeutschland Strecken betreibt, besteht seit dem 15. November 2009 ein Alkoholkonsumverbot. Diese Maßnahme hat das Unternehmen von massivem Personaleinsatz begleiten lassen.
Die "Deutsche Bahn" (DB) lehnt ein solches Vorgehen jedoch ab. So viel Personal habe man nicht, außerdem sei dies zu teuer, teilte ein Sprecher des Unternehmens mit. Zudem sei es unverhältnismäßig. Gegen ein Feierabendbier habe man nichts, so die Bahn. Nach Ansicht der Deutschen Bahn sind nicht die Fahrgäste problematisch, die sich im Zug betrinken würden, sondern die, die bereits angetrunken einstiegen. Die DB erlaubt in Fern- und Nahverkehrszügen nicht nur den Konsum von Alkohol, sondern bietet in Bordrestaurants selbst entsprechende Getränke zum Verkauf an.
Stattdessen fordert die DB von der Politik, das Verhalten von Betrunkenen als Ordnungswidrigkeit zu werten und mit einem Bußgeld zu belegen. Dafür sei jedoch ein entsprechendes Gesetz erforderlich. Bisher hat die DB in den genannten Fällen lediglich die Möglichkeit, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Sie kann in eingeschränktem Rahmen Sanktionen, wie den Ausschluss von der Beförderung, verhängen.