Prozessbeteiligte können gegen zu langsame Gerichte klagen

Von Max Staender
15. Mai 2013

Bereits seit dem Jahr 2011 können Prozessbeteiligte gegen Gericht klagen, deren Mühlen zu langsam mahlen und sich somit ein Prozess unnötig in die Länge zieht.

Bei der nun ersten Sachentscheidung hat der Bundesfinanzhof nun das Finanzgericht Berlin-Brandenburg gerügt, da bei einem einfachen Erbfall nach fünfeinhalb Jahre immer noch keine Entscheidung gefällt wurde.

Der Kläger wurde in diesem Zeitraum lediglich einmal angefragt und kann auch nach der jetzigen Rüge durch den Bundesfinanzhof nicht auf eine Geldentschädigung hoffen, da die Verzögerung laut den Richtern "nicht von besonderer Bedeutung" sei.

Allerdings soll die unangemessen lange Verfahrensdauer mit einer "feststellenden Entscheidung" wieder gut gemacht werden.