Psychische Erkrankungen bei Bewerbungen besser verschweigen

Psychische Erkrankungen wie Burn-Out oder eine Depression kommen im Bewerbungsgespräch nicht gut an

Von Marion Selzer
23. November 2011

Psychische Erkrankungen wie Burn-Out oder Depression sind heute mittlerweile weit verbreitet und stehen immer öfter an der Tagesordnung. Dennoch gelten sie bei einer Bewerbung um eine neue Arbeitsstelle als sicheres Ausschlusskriterium und sollten daher im Bewerbungsgespräch elegant vermieden werden.

Selbst kleine Mogeleien seien hier erlaubt, erklärt Svenja Hofer. Die Karriereberaterin weiß aus eigener Erfahrung, dass die meisten Arbeitgeber eher abgeschreckt wirken, wenn der Bewerber offen mit einer solchen Krankheit umgeht.

Die Wahrheit geschickt umgehen

So zum Beispiel, wenn man im Bewerbungsgespräch wahrheitsgemäß die Lücke seines Lebenslaufes mit einer psychischen Episode erklärt. Bewerbern mit einer solchen Lücke im Lebenslauf rät die Expertin daher sich eine elegante Umschiffung zu überlegen, wie beispielsweise die Aussage, man habe diese Zeit wegen einer langwierigen Sache in einer Klinik verbracht. Auch das Berichten von einem schweren Unfall oder der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen seien hier gut geeignet um vom eigentlichen Vorfall abzulenken.

Wenn Lügen herauskommen, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten

Nach Angaben der Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nathalie Oberthür, sei ein solches Verhalten allerdings rechtlich nicht ganz sauber. Die Angabe von Unwahrheiten bei der Bewerbung zähle als Täuschung des Arbeitgebers.

Wenn die Lügen herauskommen, habe der Arbeitgeber dann das Recht den Vertrag anzufechten. Sie empfiehlt Betroffenen daher zuzugeben, dass man krank war, aber nicht weiter über Details sprechen möchte.