Was wenn potentieller Arbeitgeber zu viel wissen möchte?

Von Marion Selzer
18. Januar 2012

Wenn es im Gespräch mit einem potentiellen neuen Arbeitgeber zu Fragen kommt, die nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben, darf man nach dem Rat von Experten auch einfach lügen. Das ist zum Beispiel erlaubt, wenn im Bewerbungsgespräch danach gefragt wird, ob man schwanger ist, ein Kinderwunsch besteht oder eine schwere Erkrankung vorliegt. Denn mehr als das Informationsrecht des Chefs zählt in einem solchen Fall die Privatsphäre des Bewerbers.

Hier hat es dann rechtlich keine Konsequenzen, wenn man einfach nichts sagt oder die Wahrheit verschweigt. Allerdings gilt zu beachten, dass solche Fragen jedoch dann der Wahrheit entsprechend beantwortet werden müssen, sofern sie eine Auswirkung zur betreffenden Arbeitsstelle haben.

So beispielsweise, wenn man einen Berufskraftfahrer nach seinen Trinkgewohnheiten fragt.