Rassismus in Deutschland

Von Anna Miller
5. Mai 2014

Rassismus kennt keine Grenzen. Dies musste Hamado Dipama feststellen, als er in München 25 Diskotheken und Clubs auf ihre Ausländerfreundlichkeit testete. Das schockierende Ergebnis. An 20 Türen wurde er abgewiesen und ihm wurde kein Einlass gewährt.

Als Mitglied vom Ausländerbeirat zog er nun vor Gericht und möchte auf Schadensersatz klagen. Sechs Prozesse sind angesetzt. Der erste Prozess hat nun begonnen.

Schwierige Aufgabe für das Münchner Amtsgericht

Das Münchner Amtsgericht steht nun vor der schwierigen Aufgabe, das Thema Rassismus im Bereich der Diskotheken und Clubs aufzuarbeiten. Wie weit ist dieser dort verbreitet? Und wie entscheidet die Hautfarbe über den Einlass in diese angesagten Etablissements?

Wenn es nach Hamado Dipama geht, dann ist der Rassismus-Vorwurf so schwerwiegend, dass ein Schadensersatz unumgänglich sei. Denn er geht davon aus, dass die Abweisung an der Tür Aufgrund seiner Hautfarbe stattgefunden hat.

Die Schlichtungsversuche, die bereits im Vorfeld stattgefunden haben, sind auf ganzer Linie gescheitert. Nun also die Prozesse, die die Frage nach dem Rassismus beantworten sollen. Bereits im Vorfeld betonte Dipama, dass er und sein farbiger Begleiter weder betrunken nach aggressiv waren. Oftmals der Grund für eine Verweigerung des Einlasses. Seine hellhäutigen Begleiter wurden hingegen ohne weiteres eingelassen.

Türsteher handelte nach eigenen Angaben auf Anweisung des Club-Besitzers

Auf Nachfrage bei einem der Türsteher kam heraus, dass dieser auf Anweisung handelte und keine farbigen Gäste einlassen sollte. Andere Besucher bestätigten diese Aussage. Der Besitzer des Clubs bestritt dies konsequent und betonte, dass eine Abweisung nur dann stattfinden würde, wenn die Besucher in unangemessener Kleidung oder angetrunken und aggressiv vor der Tür auftreten.

Wie die Richter in diesen Fällen entscheiden, bleibt abzuwarten. In Hannover gab es im vergangenen Jahr einen ähnlichen Vorfall, bei dem die Betreiber einer Diskothek Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro zahlen mussten.