Raucher sind auf dem Weg zur Zigarettenpause nicht unfallversichert
Mittlerweile müssen Raucher, die während der Arbeitszeit sich eine Zigarette genehmigen wollen, wegen des Nichtraucherschutz die Büroräume verlassen und sich in eine eigens für sie eingerichtete Raucherzone, die meistens außerhalb des Gebäudes liegt, begeben. Aber wenn dem Raucher auf dem Weg dorthin ein Unfall passiert, so ist er nicht durch seinen Arbeitgeber gegen Unfall versichert, weil in dieser Auszeit keine betriebliche Tätigkeit ausgeführt wird.
Im Rahmen der beruflichen Unfallversicherung gehört das Rauchen zu den privaten Angelegenheiten, die der berufliche Versicherungsschutz nicht übernimmt. Aber wer dagegen auf dem Weg zu einer externen Kantine oder auch nur zum Bäcker oder Metzger verunglückt, der handelt im betrieblichen Interesse, weil durch die Frühstücks- oder Mittagspause die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter aufrecht gehalten wird.
Hier besteht dann der Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber.