Längerer Urlaub für Ältere ist erlaubt - wenn er die Erwerbsfähigkeit schützt

Von Dörte Rösler
12. September 2013

Laut Gleichbehandlungsgesetz dürfen Arbeitnehmer wegen ihres Alters nicht unterschiedlich behandelt werden. Unternehmen können älteren Mitarbeitern aber trotzdem länger Urlaub geben. Darauf verweist das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil.

Im konkreten Fall hatte ein Angestellter gegen die betriebsinterne Urlaubsregelung geklagt, die für Arbeitnehmer ab 58 Jahren zwei zusätzliche Ferientage vorsah. Die Richter sahen darin jedoch keine Benachteiligung Jüngerer. Wenn der Mehrurlaub gewährleisten soll, dass ältere Mitarbeiter erwerbsfähig bleiben, sei er grundsätzlich erlaubt.

Das Bundesarbeitsgericht hatte 2010 ein etwas anderslautendes Urteil gefällt. Darin verbot es Unternehmen, Urlaubsprivilegien an das Alter der Arbeitnehmer zu koppeln. Damals ging es allerdings um Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, in denen schon ab dem 30. Lebensjahr mehr Urlaub vorgesehen war. In so jungen Jahren mochten die Richter keinen gesteigerten Erholungsbedarf anerkennen.