Rechte im Restaurant: Bei Mängeln sofort reklamieren

Von Marion Selzer
28. August 2012

Wenn das Essen bei einem Restaurantbesuch nicht schmeckt, sollten Kunden sich sofort beschweren und eine Nachbesserung verlangen. Das heißt, man sollte das Gericht nicht aufessen, sondern schon nach dem ersten Bissen seine Beschwerden äußern. Dann kann das Gericht gegen ein neues Gericht ausgetauscht werden. Manchmal darf man sogar die Rechnung mindern.

Wer länger als eine halbe Stunde auf ein herkömmliches Gericht warten muss, der kann 30 Prozent vom Endbetrag abziehen. Wird die Rechnung trotz mehrmaliger Aufforderung auch nach einer halben Stunde nach Beendigung des Essens nicht gebracht, darf der Kunde auch einfach gehen ohne zu bezahlen.