Rechte und Pflichten von Kunden: Was beim Einkauf erlaubt ist

Wir klären auf über Rechte und Pflichten der Kunden und Verkäufer

Von Ingo Krüger
28. September 2015

Kunden haben beim Einkauf Rechte, doch viele Verbraucher wissen gar nicht, was sie dürfen - und was nicht. So müssen Kunden ihre Rechnung beispielsweise innerhalb einer gestellten Frist bezahlen. Bereits nach der ersten Mahnung dürfen Verkäufer den Rechtsweg beschreiten, eine zweite Mahnung müssen sie nicht ausstellen.

Umtausch bedingt möglich

Ein Recht auf Umtausch gibt es bei Käufen im Internet. Bei sogenannten Fernabsatzverträgen haben Kunden das Recht, die Waren innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken.

Dies gilt jedoch nicht beim Kauf im stationären Handel. Dort sind Verbraucher auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.

Reklamation beim Händler

Bei Reklamationen ist immer der Händler erster Ansprechpartner, nicht der Hersteller. Kunden sollten sich daher bei defekter Ware nicht im Geschäft abwimmeln lassen. Dies gilt für die gesamte Dauer der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von zwei Jahren nach dem Kauf. Es ist daher wichtig, den Kaufbeleg aufzubewahren.

Allerdings muss nach Ablauf eines halben Jahres der Käufer beweisen, dass das Produkt schon beim Kauf defekt oder der Fehler bereits angelegt war. Vorher liegt die Beweislast beim Verkäufer.

Zwar fordern nicht wenige Händler die Rückgabe von Ware im Originalkarton, doch sie müssen fehlerhafte Geräte auch ohne Verpackung zurücknehmen. Sonst würde das Gewährleistungsrecht auf unzulässige Weise eingeschränkt.

Probieren nur mit Erlaubnis

Mal eben eine Weintraube oder eine Erdbeere zu probieren beanstandet zwar kaum ein Verkäufer, doch erlaubt ist es nicht. Vorher muss das Personal um Erlaubnis gefragt werden.

Wer dennoch zugreift, begeht juristisch gesehen sogar Diebstahl. Dies gilt natürlich nicht, wenn es sich ausdrücklich um einen Probierstand handelt.